Die Behandlungskosten richten sich in der Regel nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Für längere Konsultationen oder umfangreichere Behandlungen erstelle ich gerne einen individuellen Kostenplan.
Private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen erstatten die Behandlungskosten je nach Versicherungsvertrag teilweise oder vollständig.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Heilpraktikerkosten hingegen nur in Ausnahmefällen.